Inhalt (10 Abschnitte)
- Verbeamtung und Krankenversicherung: was sich am Tag der Ernennung ändert
- Ihre Ausgangslage entscheidet über den ersten Schritt
- Checkliste vor der Ernennung
- Zeitstrahl ab der Ernennung: die Fristen im Überblick
- Checkliste nach der Ernennung
- Unterlagen, die Sie bereithalten sollten
- Fünf typische Fehler rund um die Verbeamtung
- Familie bei der Verbeamtung mitdenken
- Sonderfall: Angestellte Lehrkräfte werden verbeamtet
- PKV oder GKV nach der Verbeamtung?
- Mit der Verbeamtung werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und beihilfeberechtigt – meist zu 50 %, ab dem Tag der Ernennung.
- Bisher gesetzlich Versicherte werden automatisch freiwillige Mitglieder, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten und einen anderen Schutz nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
- In Ländern mit pauschaler Beihilfe gelten eigene Antragsfristen, etwa fünf Monate in Baden-Württemberg und ein Jahr in Niedersachsen.
Mit der Verbeamtung werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei und erhalten ab dem Tag der Ernennung Beihilfe, meist 50 %. Den Rest müssen Sie lückenlos selbst versichern. Zwei Fristen sind entscheidend: zwei Wochen für den Austritt aus der GKV nach dem Hinweis Ihrer Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V) und sechs Monate für die Öffnungsaktion der PKV ab Beginn des Beamtenverhältnisses (Stand Oktober 2026).
Verbeamtung und Krankenversicherung: was sich am Tag der Ernennung ändert
Ob Sie als Anwärter auf Widerruf, als Beamter auf Probe oder als angestellte Lehrkraft verbeamtet werden: Der Tag der Ernennung verändert Ihre Krankenversicherung von Grund auf. Die Tabelle zeigt, was vorher und nachher gilt.
| Punkt | Als Angestellter (unter der Versicherungspflichtgrenze) | Als Beamter |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenversicherung | Pflicht | versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) |
| Beitrag des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn | Hälfte des GKV-Beitrags | kein Zuschuss, stattdessen Beihilfe – außer bei pauschaler Beihilfe |
| Erstattung der Krankheitskosten | Sachleistung der Kasse | Beihilfe meist 50 %, Rest über eigene Versicherung |
| Pflegeversicherung | voller Beitragssatz, halb vom Arbeitgeber | Pflege-Beihilfe plus private Pflegepflicht bzw. halber Satz in der sozialen Pflegeversicherung (1,8 %) |
| Partner und Kinder | Familienversicherung bis 565 € Einkommen im Monat | Beihilfe meist 70 % bzw. 80 %, Partner nur unter der Einkommensgrenze |
Die Pflicht, versichert zu sein, bleibt: Beihilfeberechtigte sind nur „im Umfang der jeweiligen Berechtigung“ von der allgemeinen Versicherungspflicht befreit (§ 193 Abs. 3 VVG). Für den Rest brauchen Sie ab dem ersten Tag einen Schutz. Wer zwischen Ernennung und Vertragsbeginn eine Lücke entstehen lässt, zahlt die nicht von der Beihilfe gedeckten Kosten dieser Tage selbst. Stimmen Sie den Beginn des neuen Tarifs deshalb genau auf den Tag der Ernennung ab.
Ihre Ausgangslage entscheidet über den ersten Schritt
Bisher angestellt und gesetzlich versichert
Die Versicherungspflicht endet mit der Ernennung. Ihre Kasse führt Sie als freiwilliges Mitglied weiter, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis austreten und einen anderen Schutz nachweisen.
Bisher Student oder familienversichert
Auch die Familienversicherung endet; die Kasse setzt sie ebenfalls als freiwillige Mitgliedschaft fort (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Austritt funktioniert genauso.
Bisher über die Eltern privat versichert
Ein GKV-Beitritt ist meist nicht möglich. Für die Öffnungsaktion gilt die Ausnahme für Kinder, die nach der Ausbildung verbeamtet werden (PKV-Verband).
Bisher schon privat vollversichert
Den Vertrag mit dem Versicherer auf einen beihilfekonformen Tarif umstellen. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG darf er nur für Mehrleistungen neu prüfen. Die Öffnungsaktion gilt hier nicht.
Checkliste vor der Ernennung
- Datum klären: Wann beginnt das Beamtenverhältnis laut Urkunde? Ab diesem Tag laufen alle Fristen.
- Dienstherrn klären: Bund oder Land? Für Kommunalbeamte gilt das Beihilferecht des Landes.
- Beihilfesatz berechnen: für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder – mit dem Beihilfesatz-Rechner.
- Pauschale Beihilfe prüfen: Gibt es sie in Ihrem Land? In Mecklenburg-Vorpommern sollen Anwärter den Antrag schon im Monat vor der Ernennung stellen (LAF M-V). Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und schließt die Öffnungsaktion aus.
- Angebote einholen: beihilfekonforme Restkostentarife, bei Anwärtern mit Umstellungsregel für die Probezeit; Vergleich per unverbindlicher Anfrage.
- Wahlleistungen: Erstattet Ihre Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer – ohne Beitrag, gegen Monatsbetrag oder gar nicht?
Zeitstrahl ab der Ernennung: die Fristen im Überblick
| Zeitpunkt | Was zu tun ist | Grundlage |
|---|---|---|
| Tag 1 | Restkostenschutz muss bestehen; Beihilfe beginnt | § 193 Abs. 3 VVG, Beihilferecht |
| 2 Wochen nach Hinweis der Kasse | Austritt aus der GKV erklären und Nachweis vorlegen – nur wenn Sie in die PKV wechseln | § 188 Abs. 4 SGB V |
| 3 Monate | Wahlleistungserklärung in Hessen und Rheinland-Pfalz; Neuwahl pauschale Beihilfe in Brandenburg (Widerruf → Probe) | HBeihVO, BVO RP, § 62 LBG BB |
| 5 Monate | Wahlleistungserklärung und Antrag pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg (Ausschlussfristen) | § 29 BVO BW, § 78a LBG BW |
| 6 Monate | Antrag für die Öffnungsaktion muss beim Versicherer sein | PKV-Verband, Stand 01/2026 |
| 1 Jahr | Ausschlussfrist pauschale Beihilfe Niedersachsen | § 80a NBG |
Ein Beispiel: Bei einer Ernennung zum 1. September 2026 endet die Frist der Öffnungsaktion vorsichtig gerechnet am 28. Februar 2027, bei einer Ernennung zum 1. Oktober 2026 am 31. März 2027. Ihr Datum mit Kalender-Erinnerung berechnet der Fristen-Rechner.
Checkliste nach der Ernennung
Woche 1
Verbindlichen Antrag stellen, falls noch nicht geschehen – bei Bedarf ausdrücklich über die Öffnungsaktion – und eine Versicherungsbestätigung mit Beginn zum Ernennungstag anfordern. Pflegepflichtversicherung beim selben Versicherer.
Woche 2
Auf den Hinweis der Krankenkasse reagieren: Bei PKV-Wechsel den Austritt innerhalb von zwei Wochen erklären und die Bestätigung des neuen Versicherers als Nachweis beilegen.
Monat 1
Bestätigung an Personal- und Beihilfestelle; Wahlleistungserklärung, wo sie verlangt wird; Angehörige melden.
Monat 2 bis 6
Erste Rechnungen bei der Beihilfe einreichen, Antragsfristen beachten (Bund: drei Jahre nach Rechnungsdatum, § 54 BBhV), Fristen für Angehörige im Blick behalten.
Keine Lücke riskierenKündigen Sie die bisherige Versicherung erst, wenn der neue Schutz bestätigt ist. Die GKV lässt den Austritt ohnehin nur mit Nachweis zu; wer privat versichert war, sollte Anschluss und Beginn des neuen Tarifs abstimmen.
Unterlagen, die Sie bereithalten sollten
- Ernennungsurkunde bzw. Einstellungsschreiben mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses – für Versicherer, Krankenkasse und Fristberechnung.
- Mitteilung Ihrer Beihilfestelle oder das Merkblatt Ihres Dienstherrn zum Bemessungssatz; bei Partnern die Einkommensnachweise für das maßgebliche Jahr.
- Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers mit Tarif, Prozentsatz und Beginn – für den Austritt aus der GKV und die Beihilfestelle.
- Bisherige Versicherungsnachweise, etwa die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder die Police aus der Familienversicherung der Eltern.
- In Ländern mit pauschaler Beihilfe: Antrag auf den Zuschuss mit Nachweis über die Höhe Ihres Krankenversicherungsbeitrags.
Fünf typische Fehler rund um die Verbeamtung
Die sechs Monate der Öffnungsaktion beginnen mit dem Beamtenverhältnis laut Urkunde, nicht mit dem ersten Arbeitstag oder dem ersten Beihilfebescheid.
Wer die zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse verstreichen lässt, bleibt freiwilliges Mitglied und zahlt den Beitrag allein, bis die Kündigung wirkt.
Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und schließt die Öffnungsaktion aus – erst rechnen, dann entscheiden.
In Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es Chefarzt und Zweibettzimmer nur nach fristgebundener Erklärung.
Partner und Kinder haben eigene Fristen und eigene Sätze; ein Kind ab Geburt binnen zwei Monaten anmelden (§ 198 VVG).
Familie bei der Verbeamtung mitdenken
Mit Ihrer Verbeamtung werden Partner und Kinder bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig – Kinder in der Regel, solange Kindergeld gezahlt wird, Partner nur unter der Einkommensgrenze Ihres Dienstherrn (zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen) im Jahr 2026). Beihilfesatz meist 70 % für den Partner und 80 % für Kinder, in Sachsen 90 %. Für jeden Angehörigen läuft eine eigene 6-Monats-Frist der Öffnungsaktion ab der erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit.
Waren Ihre Kinder bisher über Sie in der GKV familienversichert, endet das, wenn Sie in die PKV wechseln und Ihr Partner nicht gesetzlich versichert ist. Ist Ihr Partner gesetzlich versichert, können die Kinder unter bestimmten Bedingungen dort familienversichert bleiben – das hängt unter anderem davon ab, wer mehr verdient (§ 10 Abs. 3 SGB V). Ob Ihr Partner Beihilfe bekommt, zeigt der Ehepartner-Rechner.
Sonderfall: Angestellte Lehrkräfte werden verbeamtet
Angestellte Lehrkräfte, die nachträglich verbeamtet werden, stehen vor denselben Fragen wie Berufsanfänger. Ein aktuelles Beispiel ist Berlin: Dort gilt das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz seit dem 10. Februar 2023; Bestandslehrkräfte können laut Senatsverwaltung noch bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Für sie gilt dasselbe wie für alle Beamtenanfänger: Mit der Ernennung beginnt die 6-Monats-Frist der Öffnungsaktion, auch wenn sie vorher jahrelang gesetzlich versichert waren. Berlin zahlt zudem die pauschale Beihilfe – wer gesetzlich versichert bleiben möchte, kann den Zuschuss beantragen. Mehr für Lehrkräfte auf der Seite PKV für Lehrer; was bei einer Verbeamtung mit Ende 30 oder 40 zusätzlich zu bedenken ist, erklärt späte Verbeamtung und Krankenversicherung.
PKV oder GKV nach der Verbeamtung?
Für die meisten Beamten ist die PKV mit Beihilfe günstiger, weil sie in der GKV ohne pauschale Beihilfe den vollen Beitrag allein tragen – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung (eigene Berechnung). In neun Ländern übernimmt der Dienstherr mit der pauschalen Beihilfe die Hälfte des GKV-Beitrags; das kann sich für Familien mit mitversicherten Angehörigen lohnen. Was die PKV in Ihrer Lage kostet, zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte; für Anwärter gibt es die Übersicht PKV für Beamtenanwärter.
Wer Vorerkrankungen hat, sollte die Frist der Öffnungsaktion nicht verstreichen lassen: Danach gelten wieder die normalen Regeln mit Gesundheitsprüfung. Satz, Frist und pauschale Beihilfe für Ihre Situation zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden – ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Krankenversicherung bei der Verbeamtung?
Sie werden in der GKV versicherungsfrei und erhalten Beihilfe, meist 50 % der Krankheitskosten. Den Rest müssen Sie ab dem Tag der Ernennung selbst versichern – privat im Restkostentarif oder, wenn Sie ein Recht dazu haben, freiwillig in der GKV. Einen Arbeitgeberanteil zur GKV gibt es nur in Ländern mit pauschaler Beihilfe.
Muss ich meine Krankenkasse bei der Verbeamtung kündigen?
Wenn Sie in die PKV wechseln, ja – aber mit Nachweis. Endet Ihre Versicherungspflicht, setzt die Kasse die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis Ihren Austritt erklären. Wirksam wird der Austritt nur, wenn Sie einen anderen Schutz im Krankheitsfall nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Ab wann gilt die Beihilfe nach der Verbeamtung?
Ab dem Beginn des Beamtenverhältnisses. In NRW etwa ist man laut Bezirksregierung Münster vom Tag der Ernennung (Aushändigung der Urkunde) an beihilfeberechtigt (Stand 30.01.2026). Ab diesem Tag sollte auch der private Restkostenschutz beginnen, damit keine Lücke entsteht.
Wie lange habe ich nach der Verbeamtung Zeit für die PKV?
Für die Öffnungsaktion sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses; maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer. Ohne Öffnungsaktion gibt es keine Frist, aber eine normale Gesundheitsprüfung – und versichert sein müssen Sie trotzdem ab dem ersten Tag.
Brauche ich einen Nachweis der Krankenversicherung für die Personalstelle?
Halten Sie in jedem Fall eine Versicherungsbestätigung bereit – für die Personalstelle, die Beihilfestelle und gegebenenfalls Ihre bisherige Krankenkasse, die beim Austritt einen Nachweis verlangt. In Ländern mit pauschaler Beihilfe brauchen Sie die Bestätigung außerdem für den Antrag auf den Zuschuss.
Quellen
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
- § 193 VVG – Versicherungspflicht
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
- Bezirksregierung Münster: Freie Heilfürsorge und Beihilfe (Beginn der Beihilfeberechtigung) – Stand 30.01.2026
- LBV Baden-Württemberg: Antrag pauschale Beihilfe (Vordruck 375)
- LAF Mecklenburg-Vorpommern: Merkblatt pauschale Beihilfe
- Senatsverwaltung Berlin: Wir verbeamten Lehrkräfte – abgerufen 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.