Inhalt (9 Abschnitte)
- Beihilfe für die Witwe eines Beamten: ein eigener Anspruch
- Bemessungssatz für Hinterbliebene: Witwen 70 %, Waisen 80 %
- Beihilfe Witwe: Einkommensgrenze, Witwenrente und eigene Einkünfte
- Krankenversicherung der Beamtenwitwe: so wird die PKV angepasst
- Waisen: Beihilfe, solange Waisengeld gezahlt wird
- Pflegeversicherung der Beamtenwitwe
- Fristen für Hinterbliebene im Überblick
- Wiederheirat, eigene Verbeamtung, Umzug: wann sich die Beihilfe erneut ändert
- Unterstützung in einer schwierigen Zeit
- Witwen und Witwer, die Witwengeld beziehen, sind selbst beihilfeberechtigt (§ 2 BBhV); beim Bund beträgt ihr Bemessungssatz 70 %, für Waisen 80 % (§ 46 Abs. 2 BBhV).
- Die Einkommensgrenze für Ehepartner gilt für Witwen nicht; der Beihilfeanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das Witwengeld wegen eigener Einkünfte ruht (§ 2 Abs. 2 BBhV).
- War der Verstorbene Versicherungsnehmer der PKV, können Hinterbliebene den Vertrag binnen zwei Monaten fortsetzen (§ 207 VVG); ändert sich der Beihilfesatz, passt der Versicherer den Tarif an, beantragt binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).
- In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Witwen mit 30 % und Waisen mit 20 % versichert; den Rest trägt die Beihilfe.
- Am 01.01.2025 erhielten 382.100 Hinterbliebene Versorgung aus der Beamtenversorgung (Destatis).
Die Witwe eines Beamten erhält Beihilfe aus eigenem Recht, sobald ihr Witwengeld zusteht (§ 2 BBhV). Beim Bund und in den meisten Ländern beträgt der Bemessungssatz für Witwen und Witwer 70 %, für Waisen 80 % (§ 46 Abs. 2 BBhV); eine Einkommensgrenze wie für Ehepartner gilt nicht. Ändert sich dadurch der Satz oder fällt die Beihilfe weg, passt der Versicherer die PKV an – ohne Risikoprüfung, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten handeln (§ 199 Abs. 2 VVG, Stand Oktober 2026).
Beihilfe für die Witwe eines Beamten: ein eigener Anspruch
Am 01.01.2025 erhielten in Deutschland 382.100 Hinterbliebene Leistungen aus der Beamtenversorgung, 0,5 % mehr als ein Jahr zuvor (Destatis). Für sie gilt bei der Krankenversicherung ein wichtiger Wechsel: Vor dem Todesfall war die Ehefrau oder der Ehemann meist berücksichtigungsfähiger Angehöriger – Beihilfe gab es nur über den Beamten und nur unterhalb der Einkommensgrenze. Mit dem Witwengeld wird der Hinterbliebene selbst beihilfeberechtigt.
Rechtsgrundlage beim Bund ist § 2 BBhV: Beihilfeberechtigt sind Versorgungsempfänger, denen unter anderem Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld zusteht. Witwengeld erhält die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit oder eines Ruhestandsbeamten, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat oder besondere Umstände vorliegen (§ 19 BeamtVG); es beträgt beim Bund 55 % des Ruhegehalts (§ 20 BeamtVG). Die Länder haben eigene Beamtenversorgungs- und Beihilfegesetze mit vergleichbaren Regeln.
Eigener Dienst geht vorIst die Witwe selbst Beamtin oder bezieht sie ein eigenes Ruhegehalt, gilt in der Regel dieser eigene Beihilfeanspruch – nicht der aus dem Witwengeld (§ 5 BBhV). Am Bemessungssatz ändert sich dann oft wenig, an der zuständigen Beihilfestelle aber schon.
Bemessungssatz für Hinterbliebene: Witwen 70 %, Waisen 80 %
Beim Bund erhalten Empfänger von Versorgungsbezügen – mit Ausnahme der Waisen – 70 % Beihilfe, Kinder und Waisen 80 % (§ 46 Abs. 2 BBhV). Privat abzusichern sind damit 30 % bzw. 20 % der Kosten. Einige Länder weichen ab:
| Dienstherr | Witwe / Witwer | Waisen | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bund und die meisten Länder | 70 % | 80 % | Restkostentarif 30 % bzw. 20 % |
| Bremen | 70–85 % | 80 % | gestaffelt nach berücksichtigungsfähigen Angehörigen |
| Hessen | Familiensatz + 10 + 5 | nach HBeihVO | Versorgungsempfänger 10 Punkte mehr als Aktive, Witwen und Witwer weitere 5 Punkte |
| Sachsen | nach SächsBG | 90 % | Waisen im Bestand 80 % |
Den Satz für Ihre Familie berechnet der Beihilfesatz-Rechner mit der Option „Versorgungsempfänger“. Die Regeln aller Dienstherren finden Sie unter Beihilfe nach Bundesland.
Beim Bund gibt es zusätzlich eine Härtefallregel: Bei geringen Gesamteinkünften kann die oberste Dienstbehörde den Satz von Versorgungsempfängern für höchstens drei Jahre um bis zu 10 Punkte erhöhen, wenn der Beitrag für eine beihilfekonforme PKV mehr als 15 % der Gesamteinkünfte ausmacht (§ 47 Abs. 2 BBhV). Das betrifft auch Witwen mit kleinem Witwengeld – fragen Sie aktiv danach.
Beihilfe Witwe: Einkommensgrenze, Witwenrente und eigene Einkünfte
Viele Hinterbliebene kennen die Einkommensgrenze aus der Zeit als Ehepartner. Sie gilt nur für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner – Witwen sind nach dem Todesfall aber selbst beihilfeberechtigt. Für ihren eigenen Anspruch gibt es keine Einkommensgrenze dieser Art.
Auch eigene Einkünfte beenden den Anspruch nicht. Trifft das Witwengeld mit Erwerbseinkommen oder Renten zusammen, kann es nach den Ruhensvorschriften gekürzt werden oder ganz ruhen (§§ 53 bis 56 BeamtVG). Die Beihilfeberechtigung besteht trotzdem fort (§ 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 BBhV).
Bei der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lohnt ein genauer Blick auf die Krankenversicherung:
- Rente nur aus der Versicherung des Verstorbenen: Wer eine Hinterbliebenenrente nur aus der Rentenversicherung des verstorbenen Beamten ableitet und Beihilfe erhält, ist in der Krankenversicherung der Rentner versicherungsfrei (§ 6 Abs. 2 SGB V). Die PKV mit Beihilfe kann also weiterlaufen.
- Eigene versicherungspflichtige Beschäftigung: Ist die Witwe selbst angestellt und gesetzlich pflichtversichert, gehen die Leistungen der Krankenkasse vor; die Beihilfe ergänzt nur, was die Kasse nicht zahlt.
- Freiwillig gesetzlich versichert: Beim Bund erstattet die Beihilfe dann 100 % der beihilfefähigen Kosten, die nach den Kassenleistungen übrig bleiben (§ 47 Abs. 5 BBhV) – einen Zuschuss zum Kassenbeitrag gibt es ohne pauschale Beihilfe nicht.
Welche Variante für Sie gilt, klären Sie am besten zuerst mit Krankenkasse und Beihilfestelle, bevor Sie einen Vertrag kündigen.
Krankenversicherung der Beamtenwitwe: so wird die PKV angepasst
Was mit der privaten Krankenversicherung passiert, hängt davon ab, wie die Familie bisher versichert war. Zwei gesetzliche Fristen sind entscheidend:
1. Vertrag sichern (2 Monate)
War der Verstorbene Versicherungsnehmer, endet der Vertrag mit seinem Tod. Mitversicherte können binnen zwei Monaten erklären, dass sie ihn fortsetzen, und einen neuen Versicherungsnehmer benennen (§ 207 Abs. 1 VVG). Was dabei sonst zu beachten ist, erklärt Höchstbeitrag.de zur PKV im Todesfall.
2. Neuen Satz bescheinigen lassen
Die Beihilfestelle setzt Ihren Satz als Versorgungsempfängerin fest. Diese Bescheinigung braucht Ihr Versicherer.
3. Tarif anpassen (6 Monate)
Ändert sich der Bemessungssatz oder fällt die Beihilfe weg, passt der Versicherer den Schutz in den bestehenden Tarifen an – ohne Risikoprüfung und Wartezeiten, wenn der Antrag binnen sechs Monaten eingeht (§ 199 Abs. 2 VVG).
4. Bausteine prüfen
Beihilfeergänzung, Wahlleistungen und Pflegepflichtversicherung auf den neuen Status abstimmen.
Drei typische Ausgangslagen:
- Die Witwe war schon mit 70 % berücksichtigungsfähig: Beim Bund bleibt der Satz bei 70 %. Der Restkostentarif passt meist weiter; zu klären sind vor allem der Versicherungsnehmer und die Beitragszahlung.
- Die Witwe lag über der Einkommensgrenze und war voll privat versichert: Jetzt erhält sie 70 % Beihilfe. Sie kann den Tarif auf einen 30-%-Restkostentarif umstellen – der Beitrag sinkt entsprechend.
- Die Witwe war gesetzlich versichert: Sie bekommt nun Beihilfe, zahlt den Kassenbeitrag aber allein. Ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel in die PKV möglich ist, hängt von Alter, Gesundheit und Versicherungspflicht ab – eine allgemeine Aufnahmeerleichterung für Hinterbliebene ist nicht belegt. Lassen Sie das vor jeder Kündigung prüfen.
Waisen: Beihilfe, solange Waisengeld gezahlt wird
Waisen erhalten Waisengeld: beim Bund 12 % des Ruhegehalts für Halbwaisen und 20 % für Vollwaisen (§ 24 BeamtVG). Solange es gezahlt wird, sind sie selbst beihilfeberechtigt, mit 80 % beim Bund. Für Kinder, die bisher über den verstorbenen Elternteil mit 80 % berücksichtigt waren, ändert sich am Satz damit meist nichts.
Wichtig ist das Ende: Das Waisengeld erlischt mit dem 18. Geburtstag. Auf Antrag wird es länger gezahlt, höchstens bis zum 27. Geburtstag, solange die Waise in Schul- oder Berufsausbildung ist, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet oder einen Freiwilligendienst leistet (§ 61 Abs. 2 BeamtVG). Endet das Waisengeld, endet auch die Beihilfe. Dann muss der 20-%-Tarif zur Vollversicherung erweitert werden – nach § 199 Abs. 2 VVG ohne Risikoprüfung, wenn der Antrag binnen sechs Monaten gestellt wird. Notieren Sie dieses Datum frühzeitig; der Fristen-Rechner hilft dabei.
Pflegeversicherung der Beamtenwitwe
Auch die private Pflegepflichtversicherung folgt der Beihilfe. In der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte sind beihilfeberechtigte Witwen und Witwer mit 30 % versichert, beihilfeberechtigte Waisen mit 20 % (Tarif PV/PVB nach MB/PPV 2026). Den übrigen Teil der Pflegeleistungen trägt die Beihilfe.
Entfällt der Beihilfeanspruch, wird die Versicherung nach den Musterbedingungen in die Tarifstufe ohne Beihilfe umgestellt. Beantragen Sie den vollen Schutz innerhalb von sechs Monaten, gibt es keine Risikoprüfung und keine Wartezeit (§ 1 Abs. 13 MB/PPV). Wie Beihilfe und Pflegeversicherung sich Pflegegeld, Pflegedienst und Heimkosten teilen, erklärt die Seite Pflegeversicherung für Beamte.
Fristen für Hinterbliebene im Überblick
| Anlass | Frist | Was sie sichert |
|---|---|---|
| Tod des Versicherungsnehmers | 2 Monate nach dem Tod | Fortsetzung des PKV-Vertrags durch die Mitversicherten (§ 207 Abs. 1 VVG) |
| Neuer Beihilfesatz oder Wegfall der Beihilfe | 6 Monate nach der Änderung | Tarifanpassung ohne Risikoprüfung und Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG) |
| Wegfall der Beihilfe in der Pflegepflichtversicherung | 6 Monate | voller Pflegeschutz ohne Risikoprüfung (§ 1 Abs. 13 MB/PPV) |
| Hessen: Wahlleistungserklärung | 6 Monate ab Beginn der Beihilfeberechtigung bei Witwen- und Waisengeld (sonst 3 Monate) | Beihilfe für Wahlleistungen im Krankenhaus |
| Baden-Württemberg: pauschale Beihilfe | 5 Monate ab Beginn der Hinterbliebenenbezüge (Ausschlussfrist) | Wahl der pauschalen Beihilfe |
| Beihilfeantrag beim Bund | 3 Jahre nach dem Rechnungsdatum | Erstattung offener Rechnungen (§ 54 BBhV) |
Die Frist zur Tarifanpassung beginnt mit der Änderung, nicht mit dem Bescheid. Wer die Bescheinigung der Beihilfestelle abwartet, sollte den Versicherer vorsorglich schon vorher schriftlich informieren.
Wiederheirat, eigene Verbeamtung, Umzug: wann sich die Beihilfe erneut ändert
Mit einer neuen Ehe erlischt das Witwengeld (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG) – und damit die eigene Beihilfe. Der Tarif muss binnen sechs Monaten erweitert werden. Ist der neue Partner selbst Beamter, kann eine Berücksichtigung bei ihm infrage kommen; dann zählt dessen Einkommensgrenze.
Ein eigenes Dienstverhältnis verdrängt die Beihilfe aus dem Witwengeld (§ 5 Abs. 1 BBhV). Der Satz kann dadurch auf 50 % sinken – ein Fall für § 199 Abs. 2 VVG.
In Ländern mit Familiensatz oder gestaffelten Sätzen (etwa Hessen, Bremen) kann der eigene Satz sinken, wenn Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind.
Für die Zeit des Ruhestands gelten dieselben Grundsätze wie für Pensionäre; mehr dazu auf der Seite Beihilfe für Pensionäre. Alle Wechsel mit Fristen finden Sie im Bereich Statuswechsel.
Unterstützung in einer schwierigen Zeit
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Bescheide Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Versorgungsdienststelle. Wenn Sie möchten, prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit Ihnen, ob der bestehende Vertrag zu Ihrem neuen Beihilfesatz passt und welche Frist gerade läuft – ohne Druck und in Ihrem Tempo. Einen ersten Überblick über Satz, Restkosten und Fristen gibt der kostenlose Beihilfe-Check.
Häufige Fragen
Bekommt die Witwe eines Beamten Beihilfe?
Ja, wenn ihr Witwengeld zusteht. Witwen und Witwer sind dann als Versorgungsempfänger selbst beihilfeberechtigt (§ 2 Abs. 1 und 2 BBhV). Ist die Witwe selbst Beamtin oder bezieht sie ein eigenes Ruhegehalt, geht in der Regel dieser eigene Anspruch vor (§ 5 BBhV). Die Länder regeln das in ihren Beihilfevorschriften ähnlich.
Wie hoch ist die Beihilfe für Witwen und Waisen?
Beim Bund und in den meisten Ländern erhalten Witwen und Witwer 70 % und Waisen 80 % der beihilfefähigen Kosten (§ 46 Abs. 2 BBhV). Abweichungen gibt es unter anderem in Bremen (Witwen 70 bis 85 %), Hessen (Familiensatz plus 10 und weitere 5 Punkte) und Sachsen (Waisen 90 %, im Bestand 80 %).
Gibt es für Beamtenwitwen eine Einkommensgrenze bei der Beihilfe?
Nein, die Einkommensgrenze gilt nur für berücksichtigungsfähige Ehepartner aktiver Beamter oder Pensionäre. Witwen sind selbst beihilfeberechtigt. Ruht das Witwengeld wegen eigener Einkünfte oder Renten ganz oder teilweise, bleibt die Beihilfeberechtigung nach § 2 Abs. 2 BBhV bestehen.
Was passiert mit der PKV, wenn der Beamte stirbt?
War der Verstorbene Versicherungsnehmer, endet der Vertrag mit seinem Tod. Mitversicherte Angehörige können binnen zwei Monaten erklären, dass sie ihn fortsetzen, und einen neuen Versicherungsnehmer benennen (§ 207 Abs. 1 VVG). Ändert sich danach ein Beihilfesatz oder fällt die Beihilfe weg, muss der Versicherer den Schutz anpassen; beantragt binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung und Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG).
Wie lange bekommen Waisen Beihilfe?
So lange sie Waisengeld erhalten. Beim Bund ist das bis zum 18. Geburtstag, auf Antrag längstens bis zum 27. Geburtstag, solange die Waise sich in Schul- oder Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst befindet (§ 61 BeamtVG). Endet das Waisengeld, endet auch die Beihilfe; der Restkostentarif muss dann zur Vollversicherung erweitert werden – binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung.
Muss die Witwe ihre Pflegeversicherung anpassen?
Meist nur prüfen: Witwen sind in der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte mit 30 % versichert, Waisen mit 20 %. Entfällt die Beihilfe, etwa durch Wiederheirat, wird die Pflegepflichtversicherung auf vollen Schutz umgestellt; beantragt binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung (§ 1 Abs. 13 MB/PPV).
Quellen
- § 2 BBhV – Beihilfeberechtigte Personen – abgerufen 12.10.2026
- § 5 BBhV – Konkurrenzen
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- § 47 BBhV – Abweichender Bemessungssatz
- §§ 19, 20 BeamtVG – Witwengeld
- § 24 BeamtVG – Höhe des Waisengeldes
- § 61 BeamtVG – Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
- § 207 VVG – Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 2: Hinterbliebene)
- SDK: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2025, § 1 Abs. 13) – Stand 01.10.2025
- Nürnberger Krankenversicherung: Tarif PV mit Tarifstufen PVN und PVB (KV351, MB/PPV 2026) – Stand 04/2026
- RP Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung
- Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO)
- Sächsisches Beamtengesetz (§ 80), revosax
- LBV Baden-Württemberg: Antrag und Information pauschale Beihilfe (LBV 375) – Stand 01/2026
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 455 – Pensionärinnen und Pensionäre – 17.12.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.