Statuswechsel: Wenn sich Ihre Beihilfe ändert
Jeder Statuswechsel kann Ihren Beihilfesatz ändern – und damit den Teil, den Ihre private Krankenversicherung tragen muss. Hier finden Sie die wichtigsten Wechsel mit Fristen.
Statuswechsel
Dienstherrnwechsel: Beihilfe und PKV richtig anpassen
Land zu Bund, Land zu Land: was sich an Beihilfe, Tarif und pauschaler Beihilfe ändert – mit Wechselmatrix und Fristen.
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Mit der Pension steigt die Beihilfe meist auf 70 %. Welche Länder abweichen und wie Sie Ihren Tarif rechtzeitig anpassen.
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Weiterlesen StatuswechselVerbeamtung mit 40: Krankenversicherung und Altersgrenzen
Höchstaltersgrenzen je Land, Öffnungsaktion ohne Altersgrenze, GKV mit pauschaler Beihilfe, Pension mit weniger Dienstjahren – und was Professoren und Quereinsteiger wissen sollten.
WeiterlesenÄndert sich Ihr Beihilfe-Bemessungssatz, können Sie den PKV-Schutz nach § 199 Abs. 2 VVG anpassen – ohne erneute Risikoprüfung, wenn Sie die Anpassung innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung beantragen. Das Datum berechnet der Fristen-Rechner; Ihren neuen Satz zeigt der Beihilfesatz-Rechner.
Erst die Beihilfe rechnen. Dann den Tarif wählen.
Machen Sie den kostenlosen Beihilfe-Check – und entscheiden Sie mit Zahlen und Fristen statt mit Bauchgefühl.