Heilfürsorge

Bundeswehr: Krankenversicherung nach der Dienstzeit – truppenärztliche Versorgung, GKV oder PKV

Im Dienst ist die Sache klar: Soldatinnen und Soldaten werden truppenärztlich versorgt. Danach nicht mehr – und je nachdem, ob Sie Berufssoldat oder Soldat auf Zeit sind, ist die Antwort auf „Wie bin ich nach der Bundeswehr krankenversichert?“ völlig verschieden.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Im Dienst: truppenärztliche Versorgung
  2. Bundeswehr Krankenversicherung nach der Dienstzeit: die Wege im Überblick
  3. Berufssoldaten: von der truppenärztlichen Versorgung zur Beihilfe
  4. Soldaten auf Zeit: das Wichtigste in Kürze
  5. Familie von Soldaten: Beihilfe des Bundes
  6. Anwartschaft für Soldaten: warum der Anfang zählt
  7. Wichtig für den Übergang: keine Arbeitslosenversicherung
  8. Drei typische Wege nach der Bundeswehr
  9. Drei Missverständnisse über die Zeit nach der Bundeswehr
  10. Checkliste vor dem Dienstzeitende
Das Wichtigste in Kürze
  • Im aktiven Dienst erhalten Soldatinnen und Soldaten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG); ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung.
  • Berufssoldaten erhalten im Ruhestand Beihilfe von 70 % und versichern 30 % privat.
  • Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, haben keinen Beihilfeanspruch; sie können der GKV innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden freiwillig beitreten (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SGB V).
  • Für Soldaten auf Zeit laufen beim Dienstzeitende eigene Fristen und Zuschüsse (§ 18 SVG); den Countdown beschreibt die Seite für Soldaten auf Zeit.
  • Eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion ist nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung möglich, nach dem Dienstzeitende nicht mehr (PKV-Verband).

Die Krankenversicherung nach der Dienstzeit bei der Bundeswehr hängt vom Status ab: Berufssoldaten erhalten im Ruhestand 70 % Beihilfe und versichern 30 % privat. Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten keine Beihilfe – sie können innerhalb von drei Monaten freiwillig der GKV beitreten und bekommen während der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss von der Hälfte (§ 18 SVG), auch zur PKV (Stand Oktober 2026).

Im Dienst: truppenärztliche Versorgung

Soldatinnen und Soldaten erhalten eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG). Für sie selbst ist im Dienst keine Krankenversicherung nötig. Die Bundeswehr stellt klar, dass Soldaten deshalb grundsätzlich keine Beihilfe erhalten – nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa für berücksichtigungsfähige Angehörige oder als Versorgungsempfänger.

Für die Familie gilt dagegen die Beihilfe des Bundes: Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze liegen (22.648 € für Anträge 2026, 23.608 € ab 2027), Kinder 80 % (§ 46 BBhV). Den Rest versichern sie privat oder bleiben in der GKV, etwa über eine eigene Beschäftigung. Mehr dazu unter Ehepartner und Kinder von Polizisten und Soldaten.

Bundeswehr Krankenversicherung nach der Dienstzeit: die Wege im Überblick

Krankenversicherung nach dem Dienst bei der Bundeswehr; Quellen: BBesG, SGB V, SVG, BBhV, Bundeswehr und PKV-Verband; Stand 10.10.2026.
SituationKrankenversorgung danachFrist / Hinweis
Berufssoldat im RuhestandBeihilfe 70 % + privater Restkostentarif (30 %)Anwartschaft rechtzeitig umwandeln
Soldat auf Zeit, Dienstzeitende (ab 31.12.2018)keine BeihilfeGKV-Beitritt binnen 3 Monaten nach dem Ausscheiden möglich
… danach Arbeitnehmer unter 77.400 €GKV-Pflicht mit Arbeitgeberanteil–
… danach Studium oder Ausbildung mit Übergangsgebührnissenfreiwillige GKV oder PKVZuschuss nach § 18 SVG während des Bezugs
… danach BeamterBeihilfe + Restkostentarif oder freiwillige GKVÖffnungsaktion als Beamtenanfänger, wenn noch nicht privat vollversichert
… danach selbstständigfreiwillige GKV oder PKVBeitrittsfrist 3 Monate beachten
Wechsel SaZ → Berufssoldatweiter truppenärztliche Versorgung–

Die Übersicht zeigt: Für Soldaten auf Zeit ist das Dienstzeitende ein harter Schnitt. Den Countdown mit allen Fristen beschreibt die Seite Soldaten auf Zeit: Krankenversicherung beim Dienstzeitende.

Berufssoldaten: von der truppenärztlichen Versorgung zur Beihilfe

Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die truppenärztliche Versorgung. Berufssoldaten werden Versorgungsempfänger und erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung – 70 % (§ 46 BBhV). Die restlichen 30 % müssen privat versichert werden. Wahlleistungen im Krankenhaus sind beim Bund ohne zusätzlichen Monatsbeitrag beihilfefähig; eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht. Eine pauschale Beihilfe bietet der Bund nicht an.

Wer zu Beginn der Dienstzeit eine Anwartschaft abgeschlossen hat, wandelt sie jetzt ohne Gesundheitsprüfung in den 30-%-Tarif um. Laut PKV-Verband ist die Öffnungsaktion für Berufssoldaten – ohne vorheriges Dienstverhältnis als Zeitsoldat – nur als Anwartschaft möglich, innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung; mit der Versetzung in den Ruhestand ist eine Aufnahme über die Öffnungsaktion nicht mehr möglich. Ihren Satz im Ruhestand – auch mit Partner – zeigt der Beihilfesatz-Rechner; den Übergang beschreibt außerdem Krankenversicherung in der Pension.

Soldaten auf Zeit: das Wichtigste in Kürze

Wer ab dem 31.12.2018 als Soldat auf Zeit ausgeschieden ist, hat laut Bundeswehr keinen Beihilfeanspruch mehr. Dafür gibt es ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung, das nur innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden gilt (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 6 SGB V). Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen zahlt der Bund einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 18 SVG).

Wie lange die Übergangsgebührnisse laufen, wie hoch der Zuschuss in GKV und PKV ausfällt und welche Fristen Sie vor dem Dienstzeitende im Blick haben sollten, rechnet die Seite Soldaten auf Zeit: Krankenversicherung beim Dienstzeitende mit Beispielen vor. Ihr Fristende berechnet der Fristen-Rechner.

Familie von Soldaten: Beihilfe des Bundes

Für Partner und Kinder ändert sich mit dem Status des Soldaten viel. Solange Sie im Dienst sind oder als Berufssoldat Versorgungsempfänger werden, sind Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder bei der Beihilfe des Bundes berücksichtigungsfähig – Partner mit 70 %, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze liegen, Kinder mit 80 %. Den Rest versichern sie in einem eigenen Restkostentarif oder sind über eine eigene Beschäftigung gesetzlich versichert.

Endet bei Soldaten auf Zeit mit dem Dienstzeitende Ihr eigener Anspruch, fällt auch die Beihilfe für die Familie weg. Wer dann Mitglied der GKV wird, kann Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen dort beitragsfrei familienversichern (§ 10 SGB V). Wer privat bleibt, braucht für jedes Familienmitglied einen vollständigen Tarif statt eines Restkostentarifs; nach § 199 Abs. 2 VVG haben Sie bei Wegfall des Beihilfeanspruchs ein Recht auf Anpassung des bestehenden Schutzes, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellen.

Anwartschaft für Soldaten: warum der Anfang zählt

Laut PKV-Verband ist eine Anwartschaft auch für Zeitsoldaten sinnvoll, wenn sie sich nach dem Ende ihrer Verpflichtung privat versichern möchten – etwa bei einem Wechsel ins Beamtenverhältnis, als Angestellter mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, als Selbstständiger oder bei einer späteren Übernahme als Berufssoldat. Über die Öffnungsaktion ist sie nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung möglich; mit dem Bezug der Übergangsgebührnisse ist eine Aufnahme zu erleichterten Bedingungen nicht mehr möglich.

Später ist eine Anwartschaft mit normaler Gesundheitsprüfung möglich. Varianten, Kosten und Umwandlung erklärt die Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte; die Regeln der Öffnungsaktion stehen auf der eigenen Seite.

Wichtig für den Übergang: keine Arbeitslosenversicherung

Soldaten sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 1 SGB III). Wer nach dem Dienstzeitende keine Stelle findet, kann deshalb nicht selbstverständlich über den Bezug von Arbeitslosengeld krankenversichert sein – umso wichtiger ist das Beitrittsrecht zur GKV mit seiner Frist von drei Monaten.

Drei typische Wege nach der Bundeswehr

Zeitsoldat, danach Studium

Nach acht Jahren Dienst gibt es 36 Monate Übergangsgebührnisse (§ 16 SVG). Typisch: GKV-Beitritt innerhalb von drei Monaten, Zuschuss in Höhe der halben Beiträge während des Bezugs.

Zeitsoldat, danach Beamter

Mit der Ernennung beginnen Beihilfe und eine neue 6-Monats-Frist der Öffnungsaktion – sofern noch keine private Vollversicherung bestand. Bei Polizei oder Bundespolizei mit Heilfürsorge: wieder Anwartschaft.

Berufssoldat, danach Ruhestand

Beihilfe 70 % des Bundes, 30 % privat. Mit Anwartschaft ohne Gesundheitsprüfung, ohne Anwartschaft mit normalem Antrag.

Auch eine Mischung ist häufig: erst Ausbildung mit Übergangsgebührnissen, dann Anstellung. Dann wechselt die Krankenversicherung unter Umständen zweimal – von der freiwilligen GKV mit Zuschuss in die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer. Wer früh plant, vermeidet Lücken und doppelte Beiträge – und behält die Fristen im Blick, die jeweils nur einmal laufen.

Drei Missverständnisse über die Zeit nach der Bundeswehr

  • „Als ehemaliger Soldat bekomme ich Beihilfe.“ Nur Berufssoldaten im Ruhestand. Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, nicht.
  • „Die GKV muss mich immer nehmen.“ Das Beitrittsrecht gilt nur, wenn Sie den Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigen. Danach brauchen Sie einen anderen Zugang, etwa über eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
  • „Der Zuschuss gilt nur für die GKV.“ § 18 SVG sieht auch für privat Versicherte einen Zuschuss vor – höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags und nicht bei Beihilfeanspruch.

Checkliste vor dem Dienstzeitende

  • Status klären: Berufssoldat (Beihilfe im Ruhestand) oder Soldat auf Zeit (keine Beihilfe danach)?
  • Nächsten Schritt planen: Arbeitnehmer, Studium oder Ausbildung, Beamter, Selbstständigkeit.
  • GKV-Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigen – oder privaten Schutz lückenlos organisieren.
  • Zuschuss nach § 18 SVG während der Übergangsgebührnisse beantragen.
  • Anwartschaft prüfen bzw. umwandeln; Familie mitversichern.
  • Beim Berufsförderungsdienst und der Krankenkasse frühzeitig nachfragen, welche Unterlagen für Beitritt und Zuschuss nötig sind – etwa die Bescheinigung über das Ausscheiden und den Bescheid über die Übergangsgebührnisse.

Den Überblick über alle Heilfürsorge-Gruppen gibt die Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich? Satz und Fristen für Ihre Lage zeigt der kostenlose Beihilfe-Check.

Häufige Fragen

Wie bin ich nach der Bundeswehr krankenversichert?

Das hängt von Ihrem Status und Ihrem nächsten Schritt ab. Berufssoldaten erhalten im Ruhestand 70 % Beihilfe und versichern den Rest privat. Soldaten auf Zeit erhalten nach dem Dienstzeitende keine Beihilfe: Als Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind sie gesetzlich pflichtversichert, sonst können sie der GKV innerhalb von drei Monaten freiwillig beitreten oder sich privat versichern.

Welche Krankenversicherung nach der Bundeswehr ist die richtige?

Wer nach der Dienstzeit studiert oder eine Ausbildung macht und Übergangsgebührnisse bezieht, wählt meist die GKV über das Beitrittsrecht, mit Zuschuss nach § 18 SVG. Wer Beamter wird, erhält Beihilfe und versichert den Rest privat. Wer selbstständig wird oder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, kann zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen.

Wie viel Beihilfe bekommen Berufssoldaten im Ruhestand?

Berufssoldaten werden mit dem Ruhestand Versorgungsempfänger und erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung, in der Regel 70 % (§ 46 BBhV). Die restlichen 30 % versichern sie privat. Wer zu Dienstbeginn eine Anwartschaft abgeschlossen hat, wandelt sie dann ohne Gesundheitsprüfung um.

Wie sind Partner und Kinder von Soldaten krankenversichert?

Über die Beihilfe des Bundes: Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze liegen, Kinder 80 % (§ 46 BBhV). Den Rest versichern sie privat oder sie sind über eine eigene Beschäftigung gesetzlich versichert. Die truppenärztliche Versorgung gilt nur für die Soldatin oder den Soldaten selbst.

Brauchen Soldaten im Dienst eine Krankenversicherung?

Für sich selbst nicht – die truppenärztliche Versorgung ist unentgeltlich (§ 69a BBesG). Sinnvoll ist eine Anwartschaft, wenn nach der Dienstzeit eine private Versicherung infrage kommt, etwa als Beamter. Partner und Kinder erhalten Beihilfe und brauchen einen eigenen Schutz.

Quellen

  1. § 69a BBesG – Truppenärztliche Versorgung
  2. § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung (Beitrittsrecht ehemaliger Soldaten auf Zeit)
  3. § 16 SVG – Übergangsgebührnisse
  4. § 18 SVG – Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
  5. Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
  6. § 31 SG – Fürsorge
  7. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
  8. § 27 SGB III – Versicherungsfreie Beschäftigte
  9. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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