Inhalt (10 Abschnitte)
- Was beim Dienstzeitende mit der Krankenversicherung passiert
- Der Countdown zum Dienstzeitende
- Übergangsgebührnisse: wie lange der Zuschuss läuft
- Beispielrechnung: Zuschuss in GKV und PKV
- Soldaten auf Zeit und die Anwartschaft
- GKV oder PKV nach der Dienstzeit?
- Die Familie beim Dienstzeitende
- Vier typische Situationen nach dem Dienstzeitende
- Drei Fehler, die sich leicht vermeiden lassen
- Checkliste für Soldaten auf Zeit
- Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, haben keinen Beihilfeanspruch; mit dem Dienstzeitende endet auch die truppenärztliche Versorgung.
- Sie können innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 6 SGB V).
- Während der Übergangsgebührnisse – 75 % der letzten Dienstbezüge, je nach Dienstzeit 1 bis 60 Monate – zahlt der Bund die Hälfte der Kranken- und Pflegebeiträge, bei PKV höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags (§§ 16, 18 SVG).
- Eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion ist nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung möglich; nach dem Dienstzeitende ist eine Aufnahme zu erleichterten Bedingungen ausgeschlossen (PKV-Verband).
Soldaten auf Zeit verlieren mit dem Dienstzeitende die truppenärztliche Versorgung und – wenn sie ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind – jeden Beihilfeanspruch. Sie können innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden freiwillig der GKV beitreten (§ 9 SGB V). Während der Übergangsgebührnisse zahlt der Bund die Hälfte der Kranken- und Pflegebeiträge, auch zu einer PKV bis zur Hälfte des Beitrags (§ 18 SVG). Eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion gibt es nur zu Dienstbeginn (Stand Oktober 2026).
Was beim Dienstzeitende mit der Krankenversicherung passiert
Während der Dienstzeit erhalten Soldaten auf Zeit unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG). Am Tag des Ausscheidens endet sie. Früher konnte sich daran eine Beihilfe anschließen; für alle, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, gibt es laut Bundeswehr keinen Beihilfeanspruch mehr. Stattdessen hat der Gesetzgeber zwei Brücken gebaut:
Beitrittsrecht zur GKV
Ehemalige Soldaten auf Zeit können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten, wenn sie den Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigen (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 6 SGB V).
Zuschuss während der Übergangsgebührnisse
Der Bund zahlt während des regelmäßigen Bezugs der Übergangsgebührnisse die Hälfte der Kranken- und Pflegebeiträge – in der GKV und, begrenzt, in der PKV (§ 18 SVG).
Wer direkt in eine versicherungspflichtige Beschäftigung wechselt, ist ohnehin gesetzlich versichert – mit Arbeitgeberanteil. Für alle anderen sind die drei Monate die wichtigste Frist des Übergangs.
Der Countdown zum Dienstzeitende
24 bis 12 Monate vorher
Den Weg danach klären: Studium oder Ausbildung, Anstellung, Beamtenlaufbahn, Selbstständigkeit. Bestehende Anwartschaft heraussuchen.
6 Monate vorher
Krankenkasse oder Versicherer auswählen, Zuschuss nach § 18 SVG vorbereiten, Versicherung der Familie mitplanen.
Tag des Ausscheidens
Truppenärztliche Versorgung endet. Der neue Schutz muss nahtlos beginnen.
Bis 3 Monate danach
GKV-Beitritt bei der Krankenkasse anzeigen – sonst verfällt das Beitrittsrecht. Zuschuss beantragen.
Übergangsgebührnisse: wie lange der Zuschuss läuft
Den Zuschuss gibt es nur während des regelmäßigen Bezugs von Übergangsgebührnissen. Sie betragen 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats; bei einer Vollzeitausbildung kommt ein Bildungszuschuss hinzu. Anspruch besteht, wenn das Dienstverhältnis wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit, wegen Dienstunfähigkeit oder nach § 55 Abs. 4 S. 2 SG endet. Die Dauer hängt von der Wehrdienstzeit ab:
| Wehrdienstzeit | Bezugsdauer |
|---|---|
| unter 2 Jahren | 1 Monat |
| 2 bis unter 3 Jahre | 2 Monate |
| 3 bis unter 4 Jahre | 3 Monate |
| 4 bis unter 5 Jahre | 12 Monate |
| 5 bis unter 6 Jahre | 18 Monate |
| 6 bis unter 7 Jahre | 24 Monate |
| 7 bis unter 8 Jahre | 30 Monate |
| 8 bis unter 9 Jahre | 36 Monate |
| 9 bis unter 10 Jahre | 42 Monate |
| 10 bis unter 11 Jahre | 48 Monate |
| 11 bis unter 12 Jahre | 54 Monate |
| 12 Jahre und mehr | 60 Monate |
Beispielrechnung: Zuschuss in GKV und PKV
Angenommen, die Übergangsgebührnisse betragen 2.400 € im Monat und es gibt keine weiteren Einnahmen. Für die GKV rechnen wir mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % (ohne Krankengeld) plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sowie dem vollen Pflegesatz von 3,6 % bzw. 4,2 % für Kinderlose – ehemalige Zeitsoldaten sind nicht beihilfeberechtigt und zahlen deshalb nicht den halben Pflegesatz.
| Posten | mit Kind | kinderlos |
|---|---|---|
| GKV: Krankenversicherung 16,9 % | 405,60 € | 405,60 € |
| GKV: Pflegeversicherung 3,6 % bzw. 4,2 % | 86,40 € | 100,80 € |
| GKV: Beitrag gesamt | 492,00 € | 506,40 € |
| Zuschuss (Hälfte) | 246,00 € | 253,20 € |
| Eigenanteil | 246,00 € | 253,20 € |
In der PKV beträgt der Zuschuss nach demselben Maßstab höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse (halber ermäßigter Satz 7,0 % plus halber Zusatzbeitrag 1,45 % plus halber Pflegesatz 1,8 %), hier also 246,00 € – aber nie mehr als die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags. Bei einem Beitrag von 400 € wären es 200 €, bei 600 € die vollen 246 €. Hat der ehemalige Soldat einen Beihilfeanspruch, etwa als Beamter, entfällt der PKV-Zuschuss.
Soldaten auf Zeit und die Anwartschaft
Auch wenn ehemalige Zeitsoldaten seit 2019 in die GKV können, hält der PKV-Verband eine Anwartschaft für sinnvoll, wenn sie sich nach dem Ende der Verpflichtung privat versichern möchten – etwa bei einem Wechsel ins Beamtenverhältnis, als Angestellte mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, als Selbstständige oder bei Übernahme als Berufssoldat. Über die Öffnungsaktion ist die Anwartschaft nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung möglich; mit dem Bezug der Übergangsgebührnisse ist eine Aufnahme zu erleichterten Bedingungen ausgeschlossen.
Wer eine Anwartschaft hat, kann sie zum Dienstzeitende in eine Vollversicherung umwandeln – ohne neue Gesundheitsprüfung. Für einen Beamten folgt später ein Restkostentarif. Alles zu Varianten und Kosten steht auf der Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte, die Regeln der Öffnungsaktion auf der Seite Öffnungsaktion der PKV.
GKV oder PKV nach der Dienstzeit?
Eher GKV
- Sie studieren oder machen eine Ausbildung und wechseln danach in eine Anstellung.
- Sie haben Familie, die in der GKV beitragsfrei mitversichert wäre.
- Sie haben keine Anwartschaft und ein normaler PKV-Antrag wäre schwierig.
Eher PKV
- Sie werden Beamter – dann Beihilfe und Restkostentarif.
- Sie machen sich selbstständig oder verdienen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Sie haben eine Anwartschaft, die Ihnen den Zugang ohne Prüfung sichert.
Beachten Sie: Soldaten sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 1 SGB III). Eine Lücke zwischen Dienstzeitende und neuer Stelle ist deshalb nicht automatisch über Arbeitslosengeld abgesichert – das Beitrittsrecht zur GKV ist dann besonders wichtig. Den Überblick über alle Wege nach der Bundeswehr gibt die Seite Bundeswehr: Krankenversicherung nach der Dienstzeit.
Die Familie beim Dienstzeitende
Während der Dienstzeit erhalten Ehe- und Lebenspartner und Kinder von Soldaten Beihilfe des Bundes – Partner 70 % unter der Einkommensgrenze, Kinder 80 %; den Satz zeigt der Beihilfesatz-Rechner. Mit dem Ausscheiden ab dem 31.12.2018 entfällt diese Beihilfe. Wer bisher über Beihilfe und einen Restkostentarif versichert war, braucht einen neuen Schutz: Treten Sie der GKV bei, können Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder dort familienversichert sein. Bleibt die Familie privat, müssen die Tarife von Restkosten auf Vollversicherung umgestellt werden – klären Sie mit dem Versicherer, ob das ohne neue Gesundheitsprüfung geht. Für Kinder kann die Familienversicherung in der GKV ausgeschlossen sein, wenn der nicht gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient und über 6.450 € im Monat liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V, Stand 2026).
Vier typische Situationen nach dem Dienstzeitende
Studium mit Übergangsgebührnissen
Wer nach der Dienstzeit studiert, ist meist kein Pflichtmitglied der GKV über einen Arbeitgeber. Der Weg führt dann über das Beitrittsrecht innerhalb von drei Monaten – mit dem Zuschuss nach § 18 SVG, solange die Übergangsgebührnisse laufen. Endet der Bezug vor dem Studium, endet auch der Zuschuss; planen Sie den Beitrag für die Restzeit ein.
Direkt in eine Anstellung
Mit einem Jahresverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 € im Jahr 2026) sind Sie gesetzlich pflichtversichert, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Einen Zuschuss nach § 18 SVG gibt es dann nicht, weil bereits ein Arbeitgeberzuschuss besteht.
Wechsel ins Beamtenverhältnis
Mit der Ernennung beginnen Beihilfe und – wenn Sie noch nicht privat vollversichert waren – eine eigene 6-Monats-Frist der Öffnungsaktion als Beamtenanfänger. Bei Polizei oder Bundespolizei mit Heilfürsorge gilt wieder: Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten. Eine Anwartschaft aus der Dienstzeit schließt eine Aufnahme beim selben Versicherer nicht aus.
Selbstständigkeit
Selbstständige wählen zwischen freiwilliger GKV und PKV. Die drei Monate für das Beitrittsrecht gelten trotzdem – wer die GKV als Option behalten will, sollte den Beitritt fristgerecht anzeigen.
Drei Fehler, die sich leicht vermeiden lassen
Das Beitrittsrecht zur GKV ist an die Frist gebunden. Danach bleibt oft nur die PKV mit Gesundheitsprüfung.
Der Zuschuss nach § 18 SVG fließt nicht automatisch in jedem Fall – klären Sie früh, wo und mit welchen Nachweisen Sie ihn beantragen.
Mit dem Ausscheiden endet auch die Beihilfe für Partner und Kinder. Ihr Schutz muss am selben Tag neu geregelt sein.
Checkliste für Soldaten auf Zeit
- Dienstzeitende und Dauer der Übergangsgebührnisse notieren – und das Datum drei Monate nach dem Ausscheiden als Frist für den GKV-Beitritt.
- Weg danach festlegen und die passende Krankenversicherung wählen.
- GKV-Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigen – oder privaten Schutz nahtlos organisieren.
- Zuschuss nach § 18 SVG beantragen.
- Anwartschaft umwandeln, falls vorhanden; Familie neu absichern.
Den Überblick über die Heilfürsorge gibt die Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?. Fristen und Satz für Ihre Lage zeigt der kostenlose Beihilfe-Check.
Häufige Fragen
Wie sind Soldaten auf Zeit nach der Dienstzeit krankenversichert?
Nicht mehr über die Bundeswehr. Wer ab dem 31.12.2018 ausgeschieden ist, erhält keine Beihilfe. Möglich sind: Pflichtversicherung als Arbeitnehmer, freiwilliger GKV-Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden oder eine private Krankenversicherung. Während der Übergangsgebührnisse gibt es einen Zuschuss nach § 18 SVG.
Wie hoch ist der Zuschuss zur Krankenversicherung nach der Bundeswehr?
Gesetzlich Versicherte erhalten während des regelmäßigen Bezugs von Übergangsgebührnissen die Hälfte ihrer Kranken- und Pflegebeiträge auf die Übergangsgebührnisse. Privat Versicherte erhalten die Hälfte des ermäßigten GKV-Satzes plus halben Ø-Zusatzbeitrag plus halben Pflegesatz auf die Übergangsgebührnisse, höchstens die Hälfte ihres tatsächlichen Beitrags (§ 18 SVG).
Lohnt sich eine Anwartschaft für Soldaten auf Zeit?
Laut PKV-Verband ja, wenn nach der Dienstzeit eine private Versicherung infrage kommt – etwa bei einem Wechsel ins Beamtenverhältnis, als Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, als Selbstständiger oder bei Übernahme als Berufssoldat. Über die Öffnungsaktion geht das nur in den ersten sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung.
Was passiert, wenn ich die drei Monate für den GKV-Beitritt verpasse?
Dann entfällt dieses Beitrittsrecht. Gesetzlich versichert werden Sie dann nur über einen anderen Weg, etwa eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Sonst bleibt eine private Krankenversicherung mit Gesundheitsprüfung. Zeigen Sie den Beitritt deshalb rechtzeitig bei einer Krankenkasse an.
Wie lange bekommen Soldaten auf Zeit Übergangsgebührnisse?
Je nach Wehrdienstzeit: unter zwei Jahren einen Monat, ab vier Jahren zwölf Monate, ab acht Jahren 36 Monate, ab zwölf Jahren 60 Monate. Sie betragen 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats (§ 16 SVG); Voraussetzung ist ein Ende des Dienstverhältnisses wegen Ablaufs der Dienstzeit, Dienstunfähigkeit oder bestimmter Entlassungen.
Quellen
- § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung
- § 16 SVG – Übergangsgebührnisse
- § 18 SVG – Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
- § 69a BBesG – Truppenärztliche Versorgung
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- § 55 SGB XI – Beitragssatz Pflegeversicherung
- § 27 SGB III – Versicherungsfreie Beschäftigte
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.