Ratgeber

Private Krankenversicherung für Professoren: Beihilfe, Öffnungsaktion bei der Berufung, Juniorprofessur

Mit dem Ruf auf eine Professur ändert sich oft auch die Krankenversicherung: Aus dem wissenschaftlichen Mitarbeiter in der GKV oder dem Postdoc mit ausländischer Versicherung wird ein Beamter mit Beihilfe. Weil die Erstberufung im Schnitt erst mit Anfang vierzig kommt, lohnt es sich, die Weichen genau zu kennen.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Professoren als Beamte: Lebenszeit, Zeit, Juniorprofessur
  2. Professor und Beihilfe: Sätze und Besonderheiten der Länder
  3. Öffnungsaktion bei der Berufung: der Joker für späte Einsteiger
  4. Was die Krankenversicherung für Professoren kostet
  5. Altersgrenzen für die Verbeamtung – und was darüber gilt
  6. Juniorprofessur, Vertretung, Ruf in ein anderes Land
  7. Ruhestand: 70 % Beihilfe und eingebaute Altersvorsorge
  8. Checkliste für die Berufung
Das Wichtigste in Kürze
  • Verbeamtete Professorinnen und Professoren sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten Beihilfe ihres Dienstherrn – meist 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand 70 %; den Rest versichern die meisten privat.
  • Professoren werden zu Beamten auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 46 HRG), Juniorprofessuren sind auf höchstens sechs Jahre angelegt (§ 48 HRG); auch Beamte auf Zeit erhalten Beihilfe.
  • Die Öffnungsaktion gilt auch für Beamte auf Zeit oder Lebenszeit ohne vorherige Probezeit: Antrag innerhalb von sechs Monaten, keine Ablehnung, höchstens 30 % Risikozuschlag (PKV-Verband, Stand 01/2026) – wichtig bei einem Erstberufungsalter von im Schnitt 42,2 (W2) bzw. 43,6 Jahren (W3).
  • Für die Verbeamtung gelten Höchstaltersgrenzen, etwa 52 Jahre in Bayern (Art. 60 Abs. 3 BayHIG); wer darüber berufen wird, ist meist angestellt – dann entscheidet die Jahresarbeitsentgeltgrenze über GKV oder PKV.

Die private Krankenversicherung ist für verbeamtete Professorinnen und Professoren der Regelfall: Sie sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten Beihilfe – meist 50 %, mit zwei Kindern und im Ruhestand 70 %; die PKV versichert nur den Rest. Wer zum ersten Mal verbeamtet wird, kann die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nutzen – wichtig, weil die Erstberufung im Schnitt mit 42 (W2) bis 44 Jahren (W3) erfolgt. Angestellte Professoren folgen den Regeln für Arbeitnehmer (Stand Oktober 2026).

Professoren als Beamte: Lebenszeit, Zeit, Juniorprofessur

Professorinnen und Professoren werden, „soweit sie in das Beamtenverhältnis berufen werden, zu Beamten auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt“; eine Probezeit kann gesetzlich vorgesehen werden (§ 46 HRG). Für Juniorprofessuren ist „ein zweiphasiges Dienstverhältnis vorzusehen, das insgesamt nicht mehr als sechs Jahre betragen soll“; werden Juniorprofessoren zu Beamten auf Zeit ernannt, gelten die Vorschriften für Lebenszeitbeamte entsprechend (§ 48 HRG). Die Einzelheiten regeln die Hochschulgesetze der Länder.

2024 lehrten und forschten an deutschen Hochschulen 52.078 hauptberufliche Professorinnen und Professoren (Destatis, Stand 02.10.2025). Die meisten sind Landesbeamte, erhalten also Beihilfe nach dem Recht ihres Landes; an Hochschulen des Bundes gilt die Bundesbeihilfeverordnung. Der Zeitpunkt der Erstberufung liegt spät:

35,8
Jahre: Ø Erstberufungsalter W1 (Juniorprofessur)
BuWiK 2025, Universitäten, Datenjahr 2022
42,2
Jahre: Ø Erstberufungsalter W2
BuWiK 2025
43,6
Jahre: Ø Erstberufungsalter W3
BuWiK 2025

Für die Krankenversicherung heißt das: Viele steigen erst mit über vierzig in einen Beihilfetarif ein. Umso wichtiger sind die Regeln, die den späten Einstieg erleichtern – allen voran die Öffnungsaktion.

Professor und Beihilfe: Sätze und Besonderheiten der Länder

Beihilfe-Bemessungssätze in Bund und den meisten Ländern; Quellen: § 46 BBhV und Landesrecht laut Faktenblatt (Abschnitt 3), Stand 18.10.2026. Abweichungen u. a. in Hessen (Familiensatz) und Sachsen (70/90 %).
PersonBeihilfePrivat zu versichern
Professor/in (Lebenszeit oder Zeit), Juniorprofessor/in im Beamtenverhältnis50 %50 %
… mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
im Ruhestand70 %30 %
Ehe-/Lebenspartner unter der Einkommensgrenze70 %30 %
Kinder80 %20 %

Je nach Land kommen eigene Regeln hinzu. Eine jährliche Kostendämpfungspauschale nach Besoldungsgruppe ziehen etwa Baden-Württemberg (W 1: 180 €, W 2: 225 €, W 3: 275 €; im Ruhestand weniger) und Rheinland-Pfalz (W 1: 300 €, W 2: 450 €, W 3: 600 €, jeweils mit Abschlag je Kind) ab. Wahlleistungen im Krankenhaus sind beim Bund, in Bayern und NRW ohne Monatsbeitrag beihilfefähig, in Baden-Württemberg nur gegen 22 € im Monat und in acht Ländern gar nicht – Details auf der Seite Chefarztbehandlung und Beihilfe. Ihren Satz zeigt der Beihilfesatz-Rechner, die Regeln aller Länder die Übersicht Beihilfe nach Bundesland.

Öffnungsaktion bei der Berufung: der Joker für späte Einsteiger

Die Öffnungsaktion der PKV gilt nicht nur für junge Anwärter. Zum begünstigten Kreis gehören ausdrücklich auch „Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis auf Probe vorangegangen ist“ (PKV-Verband, Stand 01/2026) – also gerade Professoren, die direkt auf Lebenszeit oder auf Zeit ernannt werden. Geht der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer ein, gilt: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 %. Ein Aufnahmehöchstalter nennt die Öffnungsaktion nicht.

Öffnungsaktion möglich

Bisher gesetzlich versichert (etwa als wissenschaftlicher Mitarbeiter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze), familienversichert oder im Ausland versichert – und jetzt erstmals verbeamtet.

Öffnungsaktion in der Regel nicht

Wer schon privat voll versichert war, etwa als Angestellter über der Grenze, nutzt den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG) mit Anrechnung der Alterungsrückstellungen.

Wer aus der GKV kommt, muss aktiv werden: Endet die Versicherungspflicht, setzt sich die GKV als freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten und eine andere Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V). Die Öffnungsaktion lässt sich nur einmal nutzen; wer schon als Referendar oder Anwärter verbeamtet war, hat sie womöglich bereits verbraucht. Alle Bedingungen stehen auf der Seite Öffnungsaktion der PKV für Beamte; Ihr Fristende berechnet der Fristen-Rechner.

Was die Krankenversicherung für Professoren kostet

Mit W-Besoldung liegen Professoren in der Regel über der Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Das W-2-Grundgehalt des Bundes beträgt in Stufe 1 6.812,67 € im Monat, W 3 beginnt bei 7.589,39 € (Anlage IV BBesG, gültig ab 01.03.2024; spätere Anpassungen dort noch nicht eingearbeitet), dazu kommen Leistungsbezüge. Gesetzlich versichert zahlen sie ohne pauschale Beihilfe deshalb meist den Höchstbeitrag allein.

Kostenvergleich für verbeamtete Professoren; Quellen: § 243 SGB V (14,0 %), Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % (BMG), § 55 SGB XI, Beitragsbemessungsgrenze 2026 5.812,50 €, 2027 6.375 € laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend); Continentale (Beispiel ohne eigenes Datum, abgerufen 12.10.2026); transparent-beraten.de (06.07.2026); eigene Berechnung, Stand 18.10.2026. Beispiele, keine Angebote.
Weg / ProfilMonatlichHinweis
GKV freiwillig, ab der Bemessungsgrenze, mit Kind (2026)982,31 € + 104,63 € = 1.086,94 €KV 16,9 %, PV 1,8 %, ohne Zuschuss
GKV freiwillig, ab der Bemessungsgrenze, kinderlos (2026)982,31 € + 139,50 € = 1.121,81 €PV 2,4 %
GKV Krankenversicherung 2027 (Entwurf)1.077,38 €16,9 % auf 6.375 €, Zusatzbeitrag als Annahme
PKV, Beamter NRW, Eintrittsalter 38, 50 % Beihilfe289,95 €Versichererbeispiel inkl. Pflegepflichtversicherung und Ergänzungen
PKV, Musterkunde 42 Jahre, 70 % Beihilfe, verheiratet, 2 Kinder (nur Beamter)222,04–229,72 €Sekundärquelle, zwei Tarifbeispiele

Die PKV-Werte gelten nur für das genannte Alter und Profil; Ihren tatsächlichen Beitrag ermittelt ein Angebot. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag – Kinder mit 80 % Beihilfe versichern aber nur einen kleinen Rest, und Neugeborene sind binnen zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung nachversicherbar (§ 198 VVG). Was die PKV für Beamte in Ihrem Fall ungefähr kostet, zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte.

Altersgrenzen für die Verbeamtung – und was darüber gilt

Für die Ernennung zum Professor im Beamtenverhältnis gelten Höchstaltersgrenzen. In Bayern „darf nicht ernannt werden, wer das 52. Lebensjahr bereits vollendet hat“; das Ministerium kann in dringenden Fällen Ausnahmen zulassen (Art. 60 Abs. 3 BayHIG). In anderen Ländern liegen die Grenzen laut Hochschul- und Haushaltsrecht meist zwischen 50 und 52 Jahren, etwa 50 Jahre in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen und 52 Jahre in Hamburg und Sachsen; Ausnahmen sind möglich. Eine Übersicht der allgemeinen Altersgrenzen steht auf der Seite Verbeamtung mit 40 – sinnvoll?

Wer über der Grenze berufen wird oder bewusst im Angestelltenverhältnis bleibt, erhält keine Beihilfe. Dann gilt: Liegt das regelmäßige Jahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze – 77.400 € im Jahr 2026, laut Kabinettsbeschluss 84.150 € im Jahr 2027 (Bundesrat ausstehend) –, sind Sie versicherungsfrei und können in die PKV mit Arbeitgeberzuschuss wechseln (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Darunter sind Sie gesetzlich versicherungspflichtig. Für angestellte Professoren mit Arbeitgeberzuschuss gilt die Öffnungsaktion nicht; dort kommt es auf eine normale Gesundheitsprüfung an, die ein Partner-Experte vorab anonym bei mehreren Versicherern abklären kann.

Juniorprofessur, Vertretung, Ruf in ein anderes Land

Juniorprofessur: Im Beamtenverhältnis auf Zeit besteht Beihilfe wie bei Lebenszeitbeamten. Endet die Juniorprofessur ohne Anschluss im Beamtenverhältnis, entfällt der Beihilfeanspruch. Dann haben Sie Anspruch darauf, dass der Versicherer den Schutz so anpasst, dass der weggefallene Anspruch ausgeglichen wird – bei Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG). Folgt eine Professur auf Lebenszeit, läuft der Beihilfetarif einfach weiter.

Vertretungsprofessur: Die Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Land und Hochschule. Ein Beihilfeanspruch besteht nur, wenn ein Beamtenverhältnis begründet oder Beihilfe ausdrücklich zugesagt wird. Ändern Sie Ihre bisherige Krankenversicherung erst, wenn der Status schriftlich feststeht.

Ruf in ein anderes Land: Mit dem Wechsel gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn – mit möglicherweise anderen Regeln zu Wahlleistungen, Kostendämpfungspauschale, Ehepartner-Grenze und pauschaler Beihilfe. In Baden-Württemberg beginnt mit der Versetzung eine neue Fünf-Monats-Frist für die Wahlleistungs-Erklärung. Ändert sich Ihr Bemessungssatz, passt der Versicherer den Tarif auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an. Mehr dazu auf der Seite Dienstherrnwechsel und Beihilfe.

Ruhestand: 70 % Beihilfe und eingebaute Altersvorsorge

Im Ruhestand erhalten Professoren als Versorgungsempfänger in der Regel 70 % Beihilfe; der private Tarif muss nur noch 30 % tragen. Alterungsrückstellungen und der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpfen die Beiträge im Alter (§§ 149, 150 VAG). Wie sich PKV-Beiträge von Beamten im Ruhestand entwickeln, erklärt PKV-Rente.de zu den PKV-Beiträgen im Alter für Beamte.

Checkliste für die Berufung

  • Status klären: Beamter auf Lebenszeit, auf Zeit, Juniorprofessur oder Angestelltenverhältnis.
  • Bei erstmaliger Verbeamtung: Öffnungsaktion binnen sechs Monaten nutzen; bei bestehender PKV den Tarifwechsel in einen Beihilfetarif prüfen.
  • Aus der GKV kommend: Austritt fristgerecht erklären und den PKV-Nachweis vorlegen.
  • Landesregeln beachten: Kostendämpfungspauschale, Wahlleistungen, Ehepartner-Grenze.
  • Bei Ende einer Juniorprofessur oder einem Ruf in ein anderes Land die Anpassungsrechte nach § 199 Abs. 2 VVG nutzen.

Satz, Restkosten und Fristen zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden. Auf Wunsch vergleicht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk Beihilfetarife mehrerer Versicherer – passend zu Ihrem Eintrittsalter.

Häufige Fragen

Bekommen Professoren Beihilfe?

Ja, wenn sie verbeamtet sind – auf Lebenszeit oder auf Zeit, auch als Juniorprofessor im Beamtenverhältnis. Die Beihilfe richtet sich nach dem Recht des Dienstherrn, meist des Landes: aktiv 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, im Ruhestand 70 %. Angestellte Professoren erhalten keine Beihilfe, sondern einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.

Lohnt sich die private Krankenversicherung für Professoren?

Für verbeamtete Professoren meist ja: Die Beihilfe trägt die Hälfte der Kosten, im Ruhestand 70 %, während gesetzlich versicherte Beamte ohne pauschale Beihilfe den vollen Beitrag allein zahlen – mit W-Besoldung oft den Höchstbeitrag von 982,31 € im Monat (2026) für die Krankenversicherung. Wegen des späten Einstiegsalters ist die Öffnungsaktion besonders wertvoll.

Wie sind Juniorprofessoren krankenversichert?

Im Beamtenverhältnis auf Zeit mit Beihilfe wie andere Beamte; im Angestelltenverhältnis nach den Regeln für Arbeitnehmer. Endet eine Juniorprofessur ohne Anschluss im Beamtenverhältnis, entfällt die Beihilfe – der private Tarif muss dann auf 100 % aufgestockt werden, bei Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).

Was gilt für eine Vertretungsprofessur?

Das hängt von der Ausgestaltung ab, die Länder und Hochschulen unterschiedlich regeln. Ein Beihilfeanspruch besteht nur, wenn ein Beamtenverhältnis begründet oder Beihilfe ausdrücklich zugesagt wird. Lassen Sie sich den Status schriftlich bestätigen, bevor Sie Ihre bisherige Krankenversicherung ändern.

Kann ich bei der Berufung meine bestehende PKV behalten?

Ja. Wer bisher als Angestellter privat voll versichert war, wechselt in der Regel beim eigenen Versicherer in einen Beihilfetarif (Tarifwechsel nach § 204 VVG); die Alterungsrückstellungen werden angerechnet, für Mehrleistungen kann eine Gesundheitsprüfung folgen. Die Öffnungsaktion gilt nach einer früheren PKV-Vollversicherung grundsätzlich nicht.

Quellen

  1. § 46 HRG – Dienstrechtliche Stellung der Professoren – abgerufen 18.10.2026
  2. § 48 HRG – Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren – abgerufen 18.10.2026
  3. Art. 60 BayHIG – Beamtenrechtliche Sonderregelungen (Altersgrenze 52) – Text ab 16.05.2026, abgerufen 18.10.2026
  4. BBesG Anlage IV – Besoldungsordnung W (gültig ab 01.03.2024) – abgerufen 18.10.2026
  5. Statistisches Bundesamt: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen 2024 – Stand 02.10.2025
  6. BMFTR: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2025 (Erstberufungsalter)
  7. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  8. § 199 VVG – Beihilfeempfänger
  9. § 204 VVG – Tarifwechsel
  10. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
  11. Continentale: COMFORTBeihilfe (Beitragsbeispiel Beamter NRW, Eintrittsalter 38) – abgerufen 12.10.2026
  12. LBV Baden-Württemberg: Beihilfeverordnung (BVO) 2026, Lesefassung
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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